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Umsatzsteuerliche Behandlung von Krypto-Währungen

Umsatzsteuerliche Behandlung von Bitcoins und anderen virtuellen Währungen

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Die Kursgewinne einer Kryptowährung sind in Deutschland steuerpflichtig. Das Bundeministerium für Finanzen hat inzwischen klar geregelt, dass die Kursgewinne bei Währungen wie Ripple, Ether oder ähnliche Kryptowährungen nicht unter die Umsatzsteuerpflicht fallen. Auch das Mining der Kryptowährungen sind nicht umsatzsteuerpflichtig. Damals hatte der EuGH genau diesen Punkt offen gelassen.