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Der Umtausch von Bitcoins ist mehrwertsteuerfrei (EU-Urteil)

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Der Euro ist die Währung von Europa, Deutschland , Malta, Zypern , Zimbabwe, Vatikanstadt, Spanien, Slowenien (Slovenia) , Slowakei (Slovakia) , San Marino, Portugal, Niederlande, Montenegro , Monaco, Andorra , Luxemburg, Kosovo , Italien , Irland , Griechenland , Frankreich , Finnland , Estland und Belgien und Austria und hat das Symbol . Die Währungs-Abkürzung nach ISO 4217 lautet EUR. ist die Währung von . Die Währungs-Abkürzung nach ISO 4217 lautet .

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(Heute, den 26.04.2024): 0

Der Bitcoin ist eine virtuelle Währung die 2009 von einem Mann namens Satoshi Nakamoto erschaffen wurde. Sein realer Name ist derzeit noch nicht bekannt.

Man weiß bisher nur, dass er aus Japan stammt. Bitcoins können auf jedem normalen Computer erzeugt werden. Außerdem unterliegt der Bitcoin rapiden Kursschwankungen, weil verschiedene Personen Bitcoins nicht als Währung, sondern als Spekulationsobjekt betrachten.

Mehrwertsteuer & Bitcoins?

Der europäische Gerichtshof(EuGH) in Luxemburg, der 1952 gegründet wurde, entschied vor wenigen Tagen das der Umtausch von Bitcoins mehrwertsteuerfrei ist. Aktuell schlägt der Bitcoin einen wichtigen Schritt ein, um eine richtige Währung zu werden.

15 Denn durch dieses Urteil wird der Bitcoin mit anderen Währungen wie beispielsweise dem USD gleichgestellt. Das fördert beispielsweise das Vertrauen der Personen. Das Vertrauen wird dadurch gefördert dass die Personen den Bitcoin nun vielmehr als Währung und nicht mehr als ein Spekulationsobjekt ansehen, den sie kaufen und wieder verkaufen um daraus Profit zu schlagen.

Durch diese neue Sichtweise ist der Bitcoin höchstwahrscheinlich nur noch kleineren Kursschwankungen ausgesetzt.

Hintergrund:

Zu diesem Urteil ist es durch einen Mann namens David Hedquist gekommen, der eine Art Online-Plattform zwischen konventionellen Währungen und Bitcoins eröffnen wollte.

Er erkundigte sich aus diesem Grund bei der schwedischen Umsatzsteuerkommission, ob er für den Ankauf oder Verkauf Mehrwertsteuern zahlen muss.

Die Kommission meint ja, wie jetzt auch der EUGH, mit der Begründung das Bitcoins wie konventionelle Zahlungsmittel verwendet werden würden und daher gesetzlich auch so behandelt werden sollen.

Jedoch meinte die Steuerbehörde das Gegenteil. Die Steuerbehörde ging vor das oberste Verwaltungsgericht Schwedens. Das oberste Verwaltungsgericht jedoch, nahm den obersten europäischen Richter zur Hand und bat ihn um Hilfe. Dieser Richter entschied über die Auslegung des EU-Rechts.

Folgen des Urteils:

Diese Entscheidung dürfte höchstwahrscheinlich einen immensen Einfluss auf die Gesetze in Deutschland haben. „Die Feststellung, dass der Handel mit Bitcoins von der Umsatzsteuer befreit ist, ist ein wichtiges Signal, welches die legale Nutzung von Bitcoin als Zahlungsmittel fördern wird“, berichtete ein Sprecher des Verbands entgegen „heise online“. Der Bundesverband Bitcoin e. V. (gegründet am 22. September 2013) sieht das Urteil des EUGH positiv.

Zuletzt ist zu sagen dass für Privatanleger der persönliche Einkommenssteuersatz gilt, falls man die Bitcoins innerhalb eines Jahres verkauft und kauft.

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